Darüber hinaus verfügen wir innerhalb unseres Netzwerkes über Möglichkeiten, Fachleute für kompetente Rechts-, Steuer- und Immobilienberatungen hinzuzuziehen.
Der Makler -/Anlageberater bietet eine laufende Betreuung der abgeschlossenen Verträge im Rahmen des Maklervertrages an. Bei konkreten oder dringenden Änderungen obliegt es dem Auftraggeber diese anzustoßen. Es finden regelmäßige Servicetermine statt. Inhalt der Betreuung umfasst von Verwaltungsaufgaben bis hin zu laufenden Anpassungen an die
aktuelle Risikosituation des Kunden. Die Pflichten der Partner sind im Anlageberatungsvertrag / Maklervertrag gesondert geregelt.
Vergütung
Der Makler-/Anlageberaters erhält für seine Tätigkeit i.d.R. eine Abschlussprovision (Courtage) bei Einrichtung und Vermittlung des jeweiligen Vertrages. Zudem erhält der Makler eine laufende Betreuungsprovision. Die jeweilige Höhe und Art der Berechnung wird auf Anfrage benannt. Durch die Vergütungen (Provisionen) wird ein Betrieb und damit eine Beratung und Betreuung der Kunden erst möglich.
Weitere Gebühren die Alternative zu den Provisionen verlangt werden (z.B. Servicegebühren) für Vorgänge die nicht durch Provisionszahlungen finanziert werden und für die gesonderte Entgelte verlangt werden, sind im Dienstleistungsverzeichnis des Maklers-/Anlageberaters offen gelegt und werden gesondert in Rechnung gestellt.